Die Stiftung

Die Stiftung fördert Studentinnen und Studenten, die mindestens 10 Jahre lang in Würzburg gelebt haben und Halb- oder Vollwaisen sind. Zudem werden ab 2011 auch Antragsteller/innen berücksichtigt, die seit wenigstens 3 Semestern am Studienort Würzburg immatrikuliert sind und zugleich ihren ersten Wohnsitz in der Stadt Würzburg haben.

 

Die Förderung wird am Ende jeden Jahres rückwirkend ausgezahlt. Die Höhe der Zuwendung richtet sich u.a. nach der Anzahl der Stipendiaten und kann daher nicht im Voraus festgelegt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf ein Stipendium.

Rechtsanwalt Richard Schmitt (gest. 1948) war ein angesehener Rechtsanwalt aus Würzburg. Auf seinen Wunsch hin wurde sein Nachlass für eine Stiftung verwendet.